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1996-08-06
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3KB
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66 lines
Path: wolferts.sub.de!dkw
From: dkw@wolferts.sub.de (Klaus Wolferts)
Newsgroups: de.comm.isdn
Subject: Re: Teure Telessoftware...
Message-ID: <dkw00594960129125446@wolferts.sub.de>
Date: Thu, 29 Feb 96 12:54:46 MEZ
References: <4gd63j$820@hades.rz.uni-sb.de> <63iig4WsPtB@ievos.ruhr.de>
Distribution: world
Organization: Ing'Buro f. EDV + Elektronik, D-76149 Karlsruhe, Germany
Mime-Version: 1.0
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-1
Content-Transfer-Encoding: 8bit
X-Newsreader: NWReader [version 3.15]
hroeder@ievos.ruhr.de (Heinz Roeder) writes:
>
> In article <63aexo2XOxB@point10.bigtime.rhein-main.de>
> patty@bigtime.rhein-main.de (Denis Christopher Aumueller) writes:
>
> > wenn nicht, hilft immer noch der rechtsanwalt gegen die abzockerei...
>
> Interessant. Wie macht er das?
Ganz einfach:
Teles hat ein Produkt geliefert, das unvollstΣndig/fehlerhaft/nicht den
zugesagten Eigenschaften entsprechend/nachtrΣgliche, vorher unbekannte
Kosten verursachend/usw... (take your favorite selection :-) ausfiel.
Also mu▀ Teles nach BGB nachbessern (kostenlos) oder mindern (d.h. vom
Kaufpreis was nachlassen/wieder rausrⁿcken) oder wandeln (d.h. Ware gegen
Kaufpreiserstattung zurⁿcknehmen.
Einzige Frage, die wohl noch zu klΣren wΣre: sind Kauf der Karte und der
(evtl. mehrfache) Bezug der SW aus der Kassier^H^H^H^H^H^H^HMailbox als
einheitliches Produkt oder als separate KaufvorgΣnge zu werten? Die
Anwort kann fⁿr den einen oder anderen durchaus verschieden ausfallen.
Sollte die Frage mit "sind 2 verschiedene GeschΣftsvorgΣnge" beantwortet
werden, kΣmen fⁿr Teles wohl noch verschΣrfende Randbedingungen dazu:
a) Software-Update _kann_ nur gegen Geld bezogen werden (andere Verbreitung
ausdrⁿcklich verboten), wobei Fehler bei der ▄bertragung auf Kosten des
Nutzers gehen (benutzen die eigentlich ein Protokoll, das einen Wieder-
aufsetzen im Fehlerfall an der Abbruchstelle unterstⁿtzt? Ist ein Teil-
bezug nur der gewⁿnschnten Programme m÷glich?)
b) Da bei der Bezugsform wohl auch keine AGB der Teles vereinbart werden
k÷nnen, gilt BGB uneingeschrΣnkt, und das schⁿtzt die Kunden ganz gut.
c) jeder Anruf mit SW-Bezug ist ein neuer GeschΣftsvorgang, fⁿr den das zu
Anfang gesagte wieder uneingeschrΣnkt gilt.
Bei der Masse der Teles-Karten und -GeschΣdigten/-Frustrierten und insbe-
sonders der Download-VorgΣnge wⁿrde sich wohl folgendes rentieren:
a) eine Schutzgemeinschaft der Teles-GeschΣdigten fⁿr die Beauftragung
eines Rechtsanwalts zu bilden und
b) die Ausarbeitung eines Formblatts zur einfachen Rⁿckforderung vergeblich
aufgewandter Ausgaben wg. mangelhafter Lieferung (der SW).
Klaus
--
dkw@wolferts.sub.de | Dr.-Ing. Klaus Wolferts
Tel: +49 721 706016 | Ingenieurbⁿro fⁿr EDV + Elektronik
Fax: +49 721 706017 | Mitteltorstr. 45, D-76149 Karlsruhe (Nrt)